
INHALTSVERZEICHNIS
- Genehmigungen und Vorgaben beim Einbau
- Wie du deinen Vermieter von der Klimaanlage überzeugen kannst
- Klimaanlage und Nachbarschaft: Worauf du achten musst
- Montage und Inbetriebnahme: Kannst du das selbst erledigen?
In Deutschland gibt es kaum etwas, was nicht reguliert ist. Bevor du eine Split-Klimaanlage kaufst, solltest du daher wissen, was erlaubt ist und wo du Genehmigungen brauchst. Als Hausbesitzer hast du es da leichter – aber wie sieht es in Mietwohnungen aus?
Hier bekommst du einen Überblick über alle Vorgaben, Richtlinien und rechtlichen Fallstricke.
Genehmigungen und Vorgaben beim Einbau
Ob du eine Genehmigung für deine Klimaanlage brauchst, hängt davon ab, wo du wohnst. Es gibt Unterschiede zwischen Eigentumswohnungen, freistehenden Immobilien und Mietwohnungen/-häusern. Auch die Art der Klimaanlage spielt eine Rolle.
Klimaanlage im Eigenheim
Besitzt du ein eigenes Haus, ist die Installation einer Klimaanlage meist genehmigungsfrei – schließlich ist es deine eigene Wand, in die gebohrt wird. Eine Split-Klimaanlage erfordert normalerweise keine behördliche oder private Genehmigung.
Einzige Ausnahmen: In stark bebauten Gebieten kann es Einschränkungen bei dieser Genehmigungsfreiheit geben. Frag am besten direkt beim örtlichen Bauamt nach. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Installation einer Split-Klimaanlage oft nicht gestattet, da sie das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt.
Klimaanlage in der Eigentumswohnung
Auch wenn du eine Eigentumswohnung besitzt, hast du sie erworben – das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass du Veränderungen vornehmen darfst. Der Einbau einer Split-Klimaanlage stellt immer eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar und erfordert daher die Zustimmung aller Bewohner des Gebäudes. Eine einfache Mehrheit reicht hierfür aus, die schriftlich festgehalten werden sollte.
Wusstest du schon? Wenn du die Split-Klimaanlage ohne Zustimmung der anderen Bewohner installierst, können sie innerhalb der nächsten drei Jahre den Rückbau verlangen. Wird die Anlage jedoch während dieser Zeit geduldet, hast du automatisch das Recht, sie installiert zu lassen. Dies basiert auf der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Klimaanlage in der Mietwohnung: Ist das möglich?
Der Einbau einer Split-Klimaanlage in einer Mietwohnung erfordert immer die Zustimmung des Vermieters. Auch diese Zustimmung solltest du schriftlich einholen, da durch den Einbau eine bauliche Veränderung entsteht und das Gebäude nicht dein Eigentum ist.
Falls dein Vermieter keine Installation an der Fassade erlaubt, kannst du das Außengerät vielleicht auf dem Balkon platzieren. Allerdings müssen die Lärmschutzgrenzen für Klimaanlagen eingehalten werden, was dazu führen kann, dass der Balkon keine Option ist.
In den genannten Fällen erfordern nur Klimaanlagen, die bauliche Veränderungen erfordern, eine Genehmigung. Mobile und Monoblock-Klimaanlagen können in der Regel ohne Genehmigung installiert werden. Aber Vorsicht: Der Abluftschlauch wird aus einem geöffneten Fenster geführt, was zu Problemen mit der Diebstahlversicherung führen kann.
Wie du deinen Vermieter von der Klimaanlage überzeugen kannst
Viele Vermieter stimmen dem Einbau einer Split-Klimaanlage in der Wohnung zu. Denn viele wissen nicht, dass die Geräte in der kalten Jahreszeit als Wärmepumpe genutzt werden können. Dadurch wird die Zentralheizung klimafreundlich und effizient entlastet.
Diese Tipps helfen dir, deinen Vermieter zu überzeugen:
- Recherche: Zeige deinem Vermieter, dass die Klimaanlage den Wert der Immobilie steigert und somit eine langfristige Investition ist.
- Vorteile für alle: Mit einer Multi-Split-Klimaanlage können mehrere Innengeräte mit einem Außengerät verbunden werden. Dadurch profitieren viele Bewohner des Hauses von Abkühlung und einer klimafreundlichen Wärmepumpe im Herbst/Frühjahr.
- Gesundheitliche Vorteile: Die Split-Klimaanlage reinigt die Raumluft durch verschiedene Filter und macht Wohnungen besonders attraktiv für Allergiker. Auch dieses Argument überzeugt.
Klimaanlage und Nachbarschaft: Worauf du achten musst
Klimaanlagen sind zwar meist genehmigungsfrei, müssen jedoch bestimmte Lärmgrenzen einhalten, die je nach Art des Wohngebiets variieren:
- Reine Wohngebiete: Tagsüber 50 Dezibel, nachts 35 Dezibel
- Allgemeine Wohngebiete: Tagsüber 55 Dezibel, nachts 40 Dezibel
- Städtische Gebiete: Tagsüber 63 Dezibel, nachts 45 Dezibel
Die Lautstärke wird immer am Immissionsort gemessen. In einem Wohngebiet ist das beispielsweise einen halben Meter vor dem Fenster des Schlafzimmers, da dies der am meisten betroffene und gleichzeitig schutzbedürftigste Raum ist.
Wie laut sind Klimaanlagen?
Eine durchschnittliche Split-Klimaanlage mit einer Kühlleistung von 12.000 BTU hat am Außengerät eine Lautstärke von 50 dB(A). Im Nachtmodus ist diese noch deutlich leiser und kann somit die Lärmschutzgrenzen für alle Arten von Wohngebieten einhalten.
50 dB entsprechen in etwa leiser Radiomusik in der Wohnung oder Vogelgezwitscher im Außenbereich.
Montage und Inbetriebnahme: Kannst du das selbst erledigen?
*Die Inbetriebnahme einer Klimaanlage ist technisch anspruchsvoll und darf nicht unterschätzt werden. Eine fehlerhafte Installation kann zu Schäden am System, einem Kurzschluss oder einer unzureichenden Kühlleistung führen. Daher darfst du die Inbetriebnahme nicht selbst durchfüh